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Ratgeber

Nachlass auflösen: Was Erben wissen sollten

Wohnung kündigen, Wertsachen sichern, Erbengemeinschaft abstimmen, Auflösung organisieren – ein ruhiger Leitfaden für die Wochen nach einem Todesfall.

3 Min. Lesezeit LeerHaus24

Nach einem Todesfall bleibt wenig Zeit zum Trauern – die Wohnung muss gekündigt, der Haushalt aufgelöst, der Nachlass geordnet werden. Dieser Leitfaden führt Sie ruhig durch die wichtigsten Schritte. Er ersetzt keine Rechtsberatung; bei Unsicherheiten – etwa zu Erbausschlagung oder Erbschein – wenden Sie sich an das Nachlassgericht oder eine Anwältin.

Erst klären: Erbe annehmen oder ausschlagen?

Bevor Sie Dinge aus der Wohnung mitnehmen oder verkaufen, sollten Sie wissen, ob Sie das Erbe annehmen. Wer Nachlassgegenstände verwertet, kann damit das Erbe stillschweigend annehmen – inklusive möglicher Schulden. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis. Verschaffen Sie sich in dieser Zeit einen Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten, ohne den Nachlass anzutasten.

Die Mietwohnung

Ein Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Es geht auf Angehörige, die im Haushalt lebten, oder auf die Erben über. Erben können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und vom Erbe erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Bis zur Übergabe läuft die Miete weiter – ein Grund, die Auflösung nicht zu lange aufzuschieben.

Tipp: Sprechen Sie mit dem Vermieter. Viele sind bereit, die Wohnung früher zurückzunehmen, wenn sie leer und besenrein übergeben wird.

Wichtige Unterlagen sichern

Suchen Sie zuerst nach: Testament oder Erbvertrag, Vollmachten, Versicherungen (Lebens-, Sterbegeld-, Haftpflicht-, Hausrat-), Bankunterlagen, Rentenbescheiden, Mietvertrag, Grundbuchauszügen, laufenden Verträgen, Ausweisen. Ein gefundenes Testament müssen Sie beim Nachlassgericht abgeben.

Wertsachen und Erinnerungen

Gehen Sie mit Ruhe durch die Wohnung. Schmuck, Bargeld, Sammlungen, Kunst, Uhren – aber auch Fotos, Briefe und persönliche Gegenstände, die für die Familie wichtig sind. Prüfen Sie Verstecke: Bücher, Mäntel, Matratzen, Dosen, doppelte Böden. Dokumentieren Sie Wertgegenstände, wenn mehrere Erben beteiligt sind.

Die Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, gehört der Nachlass allen gemeinsam. Einzelne dürfen nicht eigenmächtig verkaufen oder verschenken. Praktisch bewährt hat sich: ein gemeinsamer Termin in der Wohnung, eine Liste, wer was übernehmen möchte, und ein schriftliches Einverständnis, dass alles Übrige aufgelöst werden darf. Das erspart Streit.

Was tun mit dem Hausrat?

Die meisten Dinge in einem Haushalt haben keinen nennenswerten Marktwert, aber vielleicht noch einen Nutzen. Gut erhaltene Möbel, Kleidung, Geschirr und Bücher können weitergegeben werden – an Angehörige, Nachbarn, Sozialkaufhäuser oder gemeinnützige Einrichtungen. Wertvolle Einzelstücke (Antiquitäten, Kunst, Sammlungen) lassen Sie besser schätzen, bevor Sie sie weggeben.

Die Auflösung organisieren

Sie können die Wohnung selbst leerräumen – oder eine Firma beauftragen. Selbst zu räumen ist günstiger, kostet aber Zeit, Kraft und Fahrten zum Wertstoffhof; zudem braucht es Fahrzeug, Helfer und Sperrmülltermine. Eine Fachfirma übernimmt die Räumung meist an einem Tag, sortiert persönliche Dinge aus, entsorgt fachgerecht und übergibt besenrein. Achten Sie auf: kostenlose Besichtigung, ein Festpreisangebot, in dem Abtransport und Entsorgung enthalten sind, und eine ordentliche Rechnung.

Viele Angehörige wohnen nicht in der Nähe. Dann ist es hilfreich, wenn die Firma Schlüsselübergabe, Fotodokumentation und Übergabe an den Vermieter organisiert – so müssen Sie nicht mehrfach anreisen.

Die Übergabe

Klären Sie mit dem Vermieter, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden soll und welche Pflichten der Mietvertrag darüber hinaus vorsieht. Lassen Sie ein Übergabeprotokoll erstellen, notieren Sie Zählerstände, übergeben Sie alle Schlüssel. Danach: Kaution zurückfordern, letzte Verträge beenden, Unterlagen ablegen.

Zum Schluss

Eine Nachlassauflösung ist Arbeit und Abschied zugleich. Es ist in Ordnung, sich Hilfe zu holen – von der Familie, von Freunden oder von Menschen, die das beruflich machen und wissen, wie man mit den Dingen eines Lebens respektvoll umgeht.


Wir übernehmen Nachlass- und Haushaltsauflösungen in Stuttgart und Umgebung – diskret, mit kostenloser Besichtigung, individuellem Festpreisangebot und besenreiner Übergabe, auf Wunsch auch ohne Ihre Anwesenheit. Mehr zur Haushaltsauflösung oder direkt anfragen.

Bereit für leere Räume?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und vereinbaren einen Termin für die kostenlose Besichtigung.